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Welche Details sind für die Unternehmensgründung in Singapur wichtig?

Q&A

• Eine GmbH muss mindestens einen, maximal aber 50 Gesellschafter haben
• Gesellschafter kann entweder eine natürliche oder eine juristische Person mit 100% ausländischer Beteiligung sein
• Neue Anteile können jederzeit ausgeben werden sowie bestehende Anteile können übertragen werden
• Bereits existierende Aktien können jederzeit nach Gründung auf andere Personen übertragen werden
• Ein Geschäftsführer muss Singapurer sein, d.h. Besitz einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, grundsätzliche Arbeitserlaubnis, EntrePass oder Angehörigenpass
• Weitere lokale oder ausländische Geschäftsführer sind erlaubt
• Handelsbevollmächtigter muss innerhalb von 6 Monaten ernannt werden
• Alleinige Gesellschaftsführer bzw. Alleingesellschafter kommen nicht infrage
• Mindest-Einlagekapital beträgt 1SD und kann jederzeit erhöht werden
• Eine physische Adresse in Singapur muss als Sitz registriert werden und von URA (Urban Redevelopement Authority) anerkannt werden
• Unternehmen wird online durch Accounting & Corparate Regulatory Authority (ACRA) registriert
 



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