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Welche Änderungen hat die chinesische Regierung im Bezug zu Geschäfts- und Arbeitsvisa vorgenommen?

Q&A

Das Geschäftsvisum bzw. F-Visum wird auf den Geltungsbereich auf nicht-kommerzielle Zwecke eingeschränkt wie z.B. kultureller Austausch, Besuche und Inspektionen. Zugleich wurde für Ausländer, die für Geschäfte oder Handel einreisen, das M-Visum eingeführt. Um dieses Visum zu erhalten, muss der Antragsteller eine Einladung der chinesischen Geschäftspartner vorlegen. Neben dem Z-Visum haben nun ausländische Experten mit dem R-Visum die Möglichkeit erhalten, ein Arbeitsvisum in China gewährt zu bekommen, falls die Bedingungen der jeweiligen Behörde erfüllt werden.



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