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Wie ist die Einkommenssteuer in China abzuführen?

Q&A

Die Einkommenssteuer wird in der Regel vom Arbeitgeber vom Gehalt oder Lohn des Arbeitnehmers einbehalten und monatlich an die Steuerbehörde gezahlt. Monatliches Einkommen von bis zu 1,500RMB wird mit 3% versteuert; bis zu 4,500RMB wird mit 10% versteuert; bis zu 9,000RMB wird mit 20% versteuert; bis zu 35,000RMB wird mit 25% versteuert; bis zu 55,000 wird mit 30% versteuert; bis zu 80,000RMB wird mit 35% versteuert und ab 80,000 RMB mit 45%. Die zu zahlende Steuer wird aber jedoch mit auf Basis dieser Steuersätze und abzüglich der zutreffenden Abzüge festgelegt. Diese Abzüge sind folglich festlegelegt.
3%=0RMB
10%=105RMB
20%=555RMB
25%=1,005RMB
30%=2,755RMB
35%=5,505RMB
45%=13,505RMB

Alle Personen die mindestens eines der folgenden Bedingungen erfüllen, müssen eine jährliche Einkommenssteuererklärung einreichen:
• ein Jährliches Einkommen von 120,000RMB
• mindestens ein Einkommen von 2 Orten in China
• Einkommen bezogen aus einer Quelle außerhalb Chinas
• Erhalt von zu versteuerndem Einkommen, für das die Einkommensteuer nicht von einer zuständigen Stelle (z.B. Arbeitgeber) einbehalten wird
• Andere vom Staatsrat festgelegte Bedingungen
 



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