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Ausländisch investierte Unternehmen (FIEs) benötigen besonderen Rechnungsstempel für Fapiaos
24. März – Seit dem 01. Februar 2011 müssen in China alle Fapiaos, also Rechnungen, die von der Steuerbehörde herausgegeben wurden, mit einem besonderen Rechnungsstempel versehen werden. Unternehmen, die dem nicht nachkommen, können mit einer Geldstrafe von bis zu RMB 10.000 (cirka Euro 1.091) belangt werden. Diese Vorgehensweise in der VR China bei den Fapiaos wurde durch den Staatsrat am 20. Dezember 2010 verkündet.
Steuerzahler in Peking müssen alle Fapiaos, die sie herausgeben, mit diesen Stempel markiert haben. Seit Beginn des Monats Februar 2011 ist die Nutzung des Finanzstempels zu diesem Zweck untersagt. Das geht aus einer Bekanntmachung der Staatlichen Steuerbehörde (SAT) aus ihrem Ableger in Peking hervor, die am 31. Januar 2011 veröffentlicht wurde und die sich mit „dem Schnitzen und dem Nutzen der neuen besonderen Rechnungsstempel“ befasst.
Die neuen besonderen Rechnungsstempel müssen in Übereinstimmung mit den Spezifizierungen geschnitzt werden, die in der Bekanntmachung zur „Verbesserung der Handhabe bei Unternehmensstempel“ vom Pekinger Büro für Öffentliche Sicherheit (PSB) und 8 weiteren Abteilungen gemacht wurden. Die Stempel müssen ebenfalls den Spezifizierungen entsprechen, die in einem Rundschreiben der Staatlichen Steuerbehörde (SAT) angegeben wurden, das sich mit „wichtigen Fragestellung zur Bauweise der besonderen Rechnungsstempel“ befasst. Alte besondere Rechnungsstempel können noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres genutzt werden. Fapiaos, die vor dem Verkünden dieser Bekanntmachung mit einem alten besonderen Rechnungsstempel gestempelt wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Nach Rücksprache mit dem lokalen Steuerbüro in Shenzhen, wurde uns bestätigt, dass Fapiaos, die mit einem alten besonderen Rechnungsstempel markiert sind, ihre Gültigkeit bis zum 30. Juni 2011 behalten. In Shanghai können die alten besonderen Rechnungsstempel noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres genutzt werden. FIEs sollten sich unbedingt mit ihrem Steuerbeamten in Verbindung setzen, um sich über die Anforderungen der Steuerbehörde zu informieren.
Alle besonderen Rechnungsstempel müssen außerdem von einem Agenten geschnitzt werden, der vom PSB beauftragt wurde.
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