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Eine kurze Erläuterung zum Internationalen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich (Vienna International Arbitral Centre)
29. März – Eine Schiedsklausel ist ein optionaler Bestandteil eines Vertrages, den ausländische Investoren nach Absprache mit ihrem Vertragspartner, zum Beispiel in einem Joint-Venture-Vetrag (JV-Vertrag), einfügen können. Sie ist dabei behilflich lange und teure Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragspartnern zu vermeiden.
Wie bereits auf diesen Seiten berichtet wurde, besteht die Möglichkeit, dass beide Vertragsparteien darüber einig werden, unter welchen Bedingungen eine Schiedsklausel in den Vertrag eingesetzt werden kann.
Im Streitfall ist zudem die Klärung wichtig, welche Schiedsgerichtbarkeit sich mit der Streitigkeit befassen soll, denn dort gibt es wichtige Unterschiede in der Art, wie ein Verfahren ausgeführt wird. Das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich (Vienna International Arbitral Centre; VIAC) biespielsweise, ist eines der weltweit führenden Zentren für Schiedsverfahren. Zudem bietet das VIAC mit einer Durschnittsdauer von 12 Monaten, die am schnellsten verhandelten Schiedsverfahren an.
Der Erfolg des VIAC beruht neben Österreichs Status als neutrales Land, auch auf den verlässlichen und unkomplizierten rechtlichen Rahmen des Landes. Wien liegt in Europas Zentrum und innerhalb einer Zeitspanne von weniger als zwei Stunden können 420 Millionen Menschen erreicht werden.
Chinas Gegenstück zum VIAC ist die China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC). Harry Liu von der Anwaltskanzlei „King & Wood“ erklärte während einer Veranstaltung in Shanghai, welche Unterschiede zwischen beiden Schiedsgerichtsbarkeiten existieren.
Wenn beispielsweise das VIAC herangezogen wird um einen Streit zu schlichten, müssen alle für die Klärung des Rechtsstreits benötigten Beweisstücke innerhalb einer festgelegten zeitlichen Frist vorgelegt werden. Das erfolgt, bevor die Institution mit der eigentlichen Verhandlung beginnt. Neue und relevante Beweisstücke können im Gegensatz zur VIAC, jeder Zeit in eine Verhandlung der CIETAC aufgenommen werden.
Ein Schlichterspruch, der unter der Leitung der VIAC oder CIETAC erfolgt, hat für jedes der Unterzeichner-Länder der New York Convention eine rechtlich bindende Kraft. Im Falle einer Rechtsstreitigkeit zwischen zwei Unternehmen aus unterschiedlichen Ländern, können in jedem der Unterzeichner-Länder die Artikel der New York Convention angewandt werden. Das kann sogar dort der Fall sein, wo man einen Schiedsspruch nicht vollstrecken will. Das bedeutet, dass der Schiedsaußschuss das Recht erhält, Waren zu konfiszieren oder sogar den Abflug eines Flugzeugs in ein anderes Land zu verhindern.
Sollten Sie mit einem Partner einen Vertrag ausarbeiten, denken Sie über das Einfügen einer Schiedsklausel nach.