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China beschränkt Investitionen der Ladungseigner in die einheimische Schifffahrt
14. November – China verschärft Regeln zu Investitionen von Ladungseignern in die einheimische Schifffahrtsindustrie. Während des weltweiten Abschwungs in dieser Industrie, sollen diese Maßnahmen dem Aufbau von Überkapazitäten entgegenwirken.
Die Bekanntmachung vom chinesischen Transportministerium (MoT) „Announcement on Further Regulating Cargo Owners’ Investment into Domestic Shipping Industries (MoT Bekanntmachung [2011] Nr. 58)“, die im letzten Monat veröffentlicht wurde, hebt die folgenden Grundsätze hervor:
- Der Abschluss langfristiger strategischer Verträge in der Transportbranche, der zwischen großen Ladungseignern und bedeutenden einheimischen Schifffahrtsunternehmen stattfindet, wird aktiv gefördert.
- Ein Ladungseigner, der eine eigene Flotte benötigt, kann ein Joint-Venture (JV) mit einem einheimischen Schifffahrtsunternehmen gründen.
- Ein Ladungseigner darf grundsätzlich nur ein JV in der Schifffahrtsindustrie gründen und das einheimische Schifffahrtsunternehmen soll dabei der Mehrheitseigner sein.
- Die Schiffskapazitäten des gemeinschaftlich investierten Unternehmens sollen unter der Kontrolle und Koordination der „China Ship Owners’ Association“, der Vereinigung der Schiffseigentümer, stehen, besonders dann wenn die einheimische Schiffskapazität die Nachfrage übertrifft.