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Umsatzsteuer (VAT) wird beim Verkauf von nicht für nicht für den sofortigen Verzehr gedachten Nahrungsmittel fällig
15. Dezember – Gemäß einer Ankündigung von Chinas Staatlicher Steuerbehörde (SAT) wird vom nächsten Jahr an keine Gewerbesteuer (BT) auf den Verkauf von Nahrungsmittel fällig, die von Hotels oder Unternehmen aus der Nahrungs- und Genussmittelindustrie stammen.
Die Ankündigung „Announcement on Tax Issues Related to Food Sale by Taxpayers Engaging in Hotel and F&B Businesses (SAT Announcement [2011] Nr.62)“ wurde am 24. November veröffentlicht. Das Schreiben stellt klar, dass Steuerzahler, die in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie tätig sind und Nahrungsmittel verkaufen, die nicht sofort an Ort und Stelle konsumiert werden können, künftig bei der steuerlichen Behandlung anstatt einer BT einer Umsatzsteuer (VAT) unterliegen.
Einzelpersonen und Einheiten, die keine Unternehmen sind und in den genannten Feldern geschäftlich aktiv sind bei welchen VAT fällig wird – genauso Unternehmen, die nicht oft in den genannten Feldern tätig sind – müssen eine VAT-Rate von drei Prozent entrichten (wie zum Beispiel VAT für kleine Steuerzahler).
Die neue Ankündigung wird das Rundschreiben „Circular on Issues Related to Turnover Tax Imposition from F&B Businesses (guoshuifa [1996] Nr. 202)”ersetzen, welches festlegte, dass Unternehmen aus der Nahrungs- und Genussmittelindustrie und Hotels, die geschäftliche Aktivitäten durchführen und gleichzeitig Waren verkaufen, egal ob diese an Ort und Stelle konsumiert werden oder nicht, einer BT-Pflicht unterliegen.
Die Ankündigung Nr. 62 wird am 01. Januar 2012 in Kraft treten.
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China Tax Guide (Fifth Edition)