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Chinas Staatliche Steuerbehörde (SAT) stellt Details zur Reformierung der Umsatzsteuer (VAT) vor

04. Januar – Die Reform der Umsatzsteuer (VAT), mit der am 01. Januar in Shanghai begonnen wurde, ist ein erster Schritt, um das Problem einer doppelten Besteuerung auf Waren und Dienstleistungen zu lösen. Während im bisherigen Steuerregime die meisten Arten von Dienstleistungen (ausgenommen Weiterverarbeitungs-, Reparatur- und Ersatzdienstleistungen) unter die Gewerbesteuer (BT) fielen, soll die Reform verstärkt gewisse Dienstleistungen betreffen, die vornehmlich der Transportbranche und den modernen Dienstleistungsbereichen angehören. Statt unter die BT-Behandlung sollen diese jetzt unter eine VAT-Behandlung fallen. Genaue Details zur Umsetzung der neuen Maßnahme wurden vor kurzem in einem Rundschreiben veröffentlicht, welches zusammen von der chinesischen Staatlichen Steuerbehörde (SAT) und dem Finanzministerium (MoF) verfasst wurde.   

Das Rundschreiben „Circular on Commencing VAT Reform (Replacing BT Imposition with VAT Imposition) in Shanghai’s Transport Industry and Several Modern Service Sectors (caishui [2011] Nr.111)“ wurde am 16. November veröffentlicht und klärt über viele dienstleistungsbezogene Fragen auf. Dazu gehören Fragen der VAT-Pflichtigkeit, der anzuwendenden VAT-Raten und deren Berechnungsmethoden, des Status’ des Steuerzahlers und vergünstigter VAT-Behandlungen bestimmter Dienstleistungsangebote.    

VAT-pflichtige Dienstleistungen und VAT-Raten
Seit dem 01. Januar 2012 sind Dienstleistungen aus der Transportbranche sowie sechs andere Arten moderner Dienstleistungen VAT-pflichtig.

VAT-pflichtige Dienstleistungen und VAT-Raten:

  • Dienstleistungen zum Leasing von mobilem Sachvermögen (einschließlich Finanzierungsleasing und Pacht); anzuwendende VAT-Rate: 17 Prozent;
  • Dienstleistungen der Transportbranche: Transport über Land, Wasser, Luft oder Rohrleitung; anzuwendende VAT-Rate: elf Prozent;
  • Moderne Dienstleistungen (ausgenommen Dienstleistungen zum Leasing von mobilem Sachvermögen): Forschung & Entwicklung (F&E) und Technologiedienstleistungen (einschließlich Technologieberatungsdienstleistungen, Technologietransfer oder Ähnliches), IT-Dienstleistungen (einschließlich Softwaredienstleistungen, Stromkreisdesign- und Testdienstleistungen oder Ähnliches), Kultur- und kreative Dienstleistungen (einschließlich Designdienstleistungen, Dienstleistungen für geistiges Eigentum (IPR), Konferenz- und Messedienstleistungen oder Ähnliches), Logistikdienstleistungen (einschließlich Hafendienstleistungen, Dienstleistungen für Frachttransport von Agenturen oder Ähnliches), Beratungsdienstleistungen zur Authentifizierung (einschließlich Zertifizierungsdienstleistungen, Dienstleistungen für Steuer- und Recht); anzuwendende VAT-Rate sechs Prozent; 
  • Bestimmte zu versteuernde Dienstleistungen, wie vom SAT und MoF angegeben, anzuwendende VAT-Rate null Prozent;     

VAT-Berechnung
Wenn ein Steuerzahler sowohl Waren verkauft als auch VAT-pflichtige Dienstleistungen anbietet, die verschiedenen VAT-Raten unterliegen, sollte der Wert der Güter und Dienstleistungen getrennt voneinander berechnet werden. Falls dies nicht geschieht, wird die höchstmögliche VAT-Rate auf den gesamten Verkaufswert angewandt.

Ähnlich wie bei bereits existierenden VAT-Zahlern können sich Steuerzahler, die seit dem 01. Januar mit VAT-pflichtigen Dienstleistungen Geld verdienen,  um die Anerkennung  eines generellen VAT-Zahler-Status’  bewerben. Das ist möglich, wenn der jährliche Verkaufswert der VAT-pflichtigen Dienstleistungen mindestens ein Volumen von fünf Millionen RMB erreicht. Dienstleister, die Transportdienstleistungen auf Straßen und inländischen Wasserwegen anbieten – falls sie bereits offizielle Rechnungen ausstellen dürfen – können sich ebenfalls um den Status als genereller Steuerzahler bewerben, auch wenn der jährliche Verkaufswert unterhalb der fünf Millionen RMB Grenze liegt.

Generelle Steuerzahler können die Input-VAT von der Output-VAT abziehen. Deshalb sollten diese ihre VAT-Schuld anhand folgender Formel berechnen:

  • VAT-Schuld = Output-VAT innerhalb einer Frist – Input-VAT innerhalb einer Frist
  • Output-VAT = Verkaufswert × anzuwendende VAT-Rate

Steuerzahler, welche die Output-VAT in den Preis der Waren und Dienstleistungen einberechnet haben, sollten ihren Verkaufswert folgendermaßen berechnen:

  • Verkaufswert = Verkaufswert (VAT eingeschlossen) ÷ (1 + anzuwendende VAT-rate)

Wenn ein existierender genereller Steuerzahler seit 01. Januar VAT-pflichtige Dienstleistungen von einem anderen generellen Steuerzahler erwirbt, kann die zu zahlende Input-VAT – wenn sie als solche auf den VAT-Rechnungen angegeben wird – im Nachhinein von der Output-VAT abgezogen werden.

Kleine Steuerzahler können ihre Output-VAT nicht absetzen, deshalb müssen sie ihre VAT-Schuld folgendermaßen berechnen:

  • VAT-Schuld = Verkaufswert × VAT-Rate für kleine Steuerzahler

Generelle Steuerzahler, die Dienstleistungen für den öffentlichen Transport anbieten, können diese Formel ebenfalls zur Berechnung ihrer VAT-Schuld anwenden.

Begünstigende VAT-Behandlung
Die folgenden Dienstleistungen sind von einer Zahlung der VAT befreit:

  • Einzelübertragung von Schutzmarken;
  • VAT-pflichtige Dienstleistungen, die von behinderten Personen ausgeführt werden;
  • Ausbringung von Schädlingsbekämpfungsmitteln durch Flugzeuge;
  • Technologietransfer-, Entwicklungs- und Beratungsdienstleistungen, die von steuerpflichtigen Unternehmen durchgeführt werden, welche sich mit den seit 01. Januar VAT-pflichtigen Dienstleistungen beschäftigen (Pilot VAT-Zahler);
  • VAT-pflichtige Dienstleistungen, die  innerhalb vertraglicher Energiemanagementprojekte sowie von anerkannten Unternehmen erbracht werden, welche Dienstleistungen zum Energiesparen anbieten;
  • VAT-pflichtige Dienstleistungen, die von in Shanghai registrierten Offshore Outsourcing Unternehmen erbracht werden (diese VAT-Befreiung gilt für den Zeitraum zwischen dem 01. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2013);
  • Einnahmen aus Transportunternehmungen auf dem chinesischen Festland durch taiwanesische Transportunternehmen, welche sich in der Meeresenge von Taiwan im direkten Transport zwischen beiden Jurisdiktionen betätigen;
  • Schiffsinspektionen, die vom American Bureau of Shipping (ABS) innerhalb Chinas durchgeführt werden (die VAT-Befreiung wird nur dann wirksam, wenn das ABS ein gemeinnütziges Unternehmen in China bleibt und die China Classification Society in den USA die selbe Behandlung  steuerlicher Befreiung erfährt);
  • VAT-pflichtige Dienstleistungen, die von Unternehmen erbracht werden, welche hauptsächlich Angehörige der Armee / demobilisierte Soldaten / städtische Soldaten in Rente / Arbeitslose, die eigene Unternehmen besitzen, anstellen (die VAT-Befreiung wird für die ersten drei Jahre ab Gründung des Unternehmens gültig sein).

Die folgenden Dienstleistungen werden von der VAT nach deren Zahlung teilweise befreit (oder VAT kann teilweise zurückerstattet werden):

  • Einheimische Transportunternehmen, Lager- und Umschlagsdienstleistungen, die von Pilot VAT-Zahlern erbracht wurden, welche in der Yangshan Bonded Port Zone registriert sind;
  • VAT-pflichtige Dienstleistungen, die von Unternehmen erbracht wurden, welche sich mit Behinderten beschäftigen;
  • Rohrleitungstransportdienstleistungen, die von Pilot VAT-Zahlern erbracht wurden;
  • Dienstleistungen des Leasings materiellen Privatvermögens, die durch Pilot VAT-zahlende Finanzleasingunternehmen durchgeführt werden, welche von der People’s Bank of China, der China Banking Regulatory Commission und dem chinesischen Handelsministerium als solche anerkannt sind. 

 

Ratgeber zu ähnlichen Themen aus unserem Asia Briefing Buchladen (in englischer Sprache):

China Tax Guide (fünfte Auflage)

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