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Suzhou gibt die Details zur Teilnahme an Sozialversicherung bekannt

09. März – Nach Erlass der nationalen Verordnung zur verpflichtenden Teilnahme ausländischer Arbeitnehmer an der Sozialversicherung in China vom September des letzten Jahres, hat die Gemeinde Suzhou weitere Mitteilungen veröffentlicht, welche die Details zur Durchführung der neuen Beschlüsse im gesamten Verwaltungsgebiet erläutern.

Am 18. Januar 2012 veröffentlichte das Ministerium für Personalangelegenheiten und Soziale Sicherung von Suzhou das Rundschreiben „Circular on Improving Foreign Employees’ Participation in Social Insurance Program in Suzhou (surenbaogui [2012] Nr. 1), welches über Detailfragen zur Teilnahme von ausländischen Arbeitnehmern in der Stadt am Sozialversicherungssystem aufklärt.

Details zur Teilnahme
Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, soziale Organisationen, private nicht-Unternehmenseinheiten, Stiftungen, Anwaltskanzleien, Buchhaltungsunternehmen und jegliche andere Organisation, die in Suzhou gemeldet sind und die Ausländer bei sich angestellt haben, müssen im Einklang mit geltendem Gesetz am Sozialversicherungssystem teilnehmen. Beiträge müssen demnach in die folgenden fünf Sozialversicherungstöpfe entrichtet werden: 

  • Pensionskasse
  • Krankenversicherung
  • Arbeitsunfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Mutterschaftsversicherung

Ausländer, die legal in Suzhou Arbeit aufnehmen können und das vor dem 15. Oktober 2011 getan haben, müssen rückwirkend bis Oktober 2011 pflichtgemäß Sozialversicherungsbeiträge abführen. Diejenigen, die bereits Beiträge in die Töpfe der Pensionskasse, Krankenversicherung und Arbeitsunfallversicherung gemäß dem Rundschreiben „Circular on Issues Regarding Participation in Social Insurance Program by Foreigners and Residents from Taiwan, Hong Kong and Macau (sulaoshexian [2005] Nr.13)”, das aus dem Jahr 2005 stammt, gezahlt haben, müssen rückwirkend bis Oktober 2011 auch Beiträge in die Töpfe der Arbeitslosenversicherung und Mutterschaftsversicherung zahlen.

Ausländische Angestellte, die ihre Anmeldung für die Sozialversicherung vor dem Ende Februar dieses Jahres abgeschlossen hatten, können rückwirkend die fehlenden Beiträge bezahlen, die auf der Grundlage ihrer deklarierten Gehälter berechnet wurden. Ausländische Angestellte, die vor dem 01. März 2012 nicht am Sozialversicherungssystem teilgenommen haben, müssen gemäß der anzuwendenden Gesetze rückwirkende Zahlungen in alle Töpfe der Sozialversicherung entrichten.

Details zur Umsetzung
Ausländische Arbeitnehmer, die an der chinesischen Sozialversicherung teilnehmen, werden – einschließlich der Übertragung des Versicherungsplans, Erneuerung des Versicherungsplans, und die Konditionen für den Bezug der Rente – genau wie chinesische Arbeitnehmer gemäß lokaler und nationaler Gesetzgebung behandelt.

Details zur Zahlung und Dauer der Sozialversicherung 
Die erforderte Zeitspanne und die Dauer für die Beitragszahlung ausländischer Teilnehmer an der Sozialversicherung werden gemäß nationalem Gesetz umgesetzt. Ausländische Staatsbürger, die damals chinesische Staatsbürger waren und jetzt Staatsbürger anderer Länder sind und zuvor bereits Beiträge in das Sozialversicherungssystem von Suzhou entrichtet haben, können weiterhin Beiträge in den Töpfen der Sozialversicherung zu den Beiträgen ansammeln, die sie als chinesische Staatsbürger gemacht haben.

Bewohner Taiwans, Hongkongs und Macaus
Bewohner Taiwans, Hongkongs und Macaus, die gemäß dem Gesetz in Suzhou angestellt sind (und über eine „Arbeitserlaubnis für Bewohner Taiwans, Hongkongs und Macaus” verfügen) und noch nicht im Rentenalter sind, müssen diesem Rundschreiben vor dem Gesetz der Provinz und des Landes folgen.

Datum des Inkrafttretens 
Die Maßnahmen, die aus dieser Mitteilung hervorgehen, traten am 28. Januar in Kraft, damit verlosch auch die rechtliche Bindung von Rundschreiben Nr. 13. 

Zusätzlich zum Rundschreiben Nr. 1, das detailierte Maßnahmen für die Teilnahme von Ausländern an Suzhous Sozialversicherungssystem vorschreibt, hat der „Suzhou Industrial Park (SIP)” ebenfalls die Maßnahmen der „Provisional Measures on the Management of Social Security Fund (Provident Fund)” aktualisiert. Gemäß des Rundschreibens „Circular on Improving Foreign Employees’ Participation in Social Insurance Program at Suzhou Industrial Park (suyuanlaobao [2012] Nr. 5)”, das am 28. Februar 2012 veröffentlicht wurde, müssen Ausländer, die im Sozialversicherungssystem mitmachen an Sozialversicherungsplan B teilnehmen. Der Plan orientiert sich am nationalen Gesetz und besteht aus einer rudimentären Pensionskasse, Krankenversicherung, Arbeitsunfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Mutterschaftsversicherung. Laut Sozialversicherungsplan B, müssen ebenfall Beiträge in den Eigenheimfonds entrichtet werden. Das wird aber getrennt von den fünf Töpfen der Sozialversicherung betrachtet. Diejenigen, die schon vor dieser Mitteilung am Sozialversicherungsplan A teilgenommen haben (ein umfassenderes Paket, das alle fünf Töpfe der Sozialversicherung sowie den Eigenheimfonds einschließt), können freiwillig am Sozialversicherungsplan B teilnehmen.

In der folgenden Darstellung wird ein Vergleich zwischen Sozialversicherungsplan A und B angestellt:

Topf                                         Plan A                                  Plan B

                                     Arbeitnehmer    -geber         Arbeitnehmer  -geber                                  

Pensionskasse          8%               1%                       8%                    15%

Krankenver.              3%               2%                        3%                      2%

Arbeitslosenver.     0%               1%                         0%                      1%         

Mutterschaftsver.  0%              1%                          0%                     1%

Eigenheimfonds     8%              8%                          k. A.                  k. A.  

weitere Zulage*      0%              14%                        k. A.                  k.A. 

*Arbeitnehmer, die am Plan A teilnehmen, können Einlagen aus dem Topf der weiteren Zulagen entnehmen, wenn sie die Raten für von ihnen erworbenen Wohnraum bezahlen. Teilnehmer von Plan A können ihre angesammelten Beiträge auch übertragen und die Teilnehmer würden Rente ausgezahlt kriegen, sobald sie ins Rentenalter gelangen.  

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Literatur zu ähnlichen Themen aus dem Asia Briefing Buchladen (in englischer und deutscher Sprache):

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Suzhou City Guide
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